Stipendienreform: Ergebnis des politisch Machbaren

Die SP be­grüsst, dass die Exis­tenz­si­che­rung durch Sti­pen­dien ge­währ­leis­tet bleibt, dass zu­sätz­li­che Aus­bil­dungs­gänge sti­pen­dien­be­rech­tigt wer­den und dass sich die Quote von Sti­pen­dien­be­zü­ge­rin­nen und -be­zü­gern leicht er­höht. Al­ler­dings bleibt diese im schwei­ze­ri­schen Ver­gleich immer noch sehr be­schei­den.

Wei­tere Ver­bes­se­run­gen hätte sich die SP vor allem in zwei Be­rei­chen ge­wünscht, wo sie des­halb auch ent­spre­chende Min­der­heits­an­träge ge­stellt hat.

Norm­bio­gra­phie ist zu ri­gide

Die Norm­bio­gra­phie sieht vor, dass ein Stu­dium mit 25 Jah­ren ab­ge­schlos­sen wer­den soll. Be­grün­dete Aus­nah­men sind bis 28 Jahre mög­lich. Bil­dungs­kar­rie­ren aus­ser­halb der „Norm“ wer­den mit die­ser tie­fen Al­ters­grenze für exis­tenz­si­chernde Sti­pen­dien mas­siv er­schwert. Die Aus­rich­tung auf „klas­si­sche“ Bil­dungs­lauf­bah­nen be­straft ge­rade die ei­gent­li­che Ziel­gruppe für Sti­pen­dien, die wegen ihrer fi­nan­zi­el­len Her­kunft keine „grad­li­ni­gen“ Bil­dungs­kar­rie­ren pla­nen kann. Die SP hat des­halb den An­trag ge­stellt, dass die Grenze für alle bei 28 Jah­ren lie­gen soll. Dies ent­spricht den Rea­litäten der Bil­dungs­lauf­bah­nen an den Hoch­schu­len weit bes­ser und ver­ein­facht zudem erst noch das Ver­fah­ren, da die in gros­ser Zahl zu er­war­ten­den Aus­nah­me­ge­su­che weg­fal­len.

Län­gere Frist für die Rück­zah­lung von Aus­bil­dungs­dar­le­hen

Aus­bil­dungs­dar­le­hen sol­len eine tatsäch­li­che Al­ter­na­tive zu Sti­pen­dien dar­stel­len, wenn man nicht mehr be­rech­tigt ist, Sti­pen­dien zu er­hal­ten. Die Ver­zin­sung die­ser Dar­le­hen und die Rück­zah­lungs­pflicht in­nert 10 Jah­ren wir­ken aber ab­schre­ckend. Die SP hat des­halb den Min­der­heits­an­trag ge­stellt, die Rück­zah­lungs­frist auf 15 Jahre zu ver­län­gern.

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