SP sagt Nein zum Verkauf von Unispital-Gebäuden

Die rechte Kom­mis­si­ons­mehr­heit will dem Uni­ver­sitätss­pi­tal er­lau­ben, seine Ge­bäude zu ver­kau­fen. Die SP lehnt eine Ab­gabe der Ge­bäude im Bau­recht des­halb ab und weist die Vor­lage zurück an den Re­gie­rungs­rat.

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ang­same und schwer­fäl­lige Pro­zesse in der Bau­di­rek­tion läh­men das Uni­ver­sitätss­pi­tal bei der In­stand­hal­tung und Ent­wick­lung sei­ner In­fra­struk­tur. Die SP wäre des­halb be­reit, dem Uni­ver­sitätss­pi­tal Zürich (USZ) die nöti­gen Im­mo­bi­lien im Bau­recht zu über­las­sen und das USZ aus dem kan­to­na­len Fi­nanz­haus­halt zu ent­las­sen.

Die SP hat ihre Zu­stim­mung zum Bau­rechts­mo­dell aber an die Be­din­gung ge­knüpft, dass das Uni­spi­tal seine Ge­bäude nicht an Dritte ver­kau­fen kann. Spi­ta­lim­mo­bi­lien sol­len nicht zweck­ent­frem­det und spe­ku­la­tiv ver­äus­sert wer­den kön­nen. SVP und FDP haben diese Ab­si­che­rung im letz­ten Mo­ment ge­stri­chen.

Die SP for­dert, dass die Bau­ten des USZ an den Kan­ton zurück­fal­len, wenn sie nicht mehr benötigt wer­den. Ohne diese Be­din­gung kommt für die SP eine Ab­gabe im Bau­recht nicht in Fra­ge. Die SP weist des­halb zu­sam­men mit AL, Grü­nen und GLP die Vor­lage an den Re­gie­rungs­rat zurück mit der For­de­rung, das Bau­rechts­mo­dell durch ein De­le­ga­ti­ons­mo­dell zu er­set­zen, wie es be­reits bei der Uni­ver­sität Zürich mit Er­folg prak­ti­ziert wird.

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