Die SP Kan­ton Zürich nimmt mit gros­ser Zu­frie­den­heit den Staats­tro­ja­ner-Be­richt der kan­tons­rät­li­chen GPK zur Kennt­nis. Der Be­richt zeigt auf, dass das Han­deln von Re­gie­rungs­rat Mario Fehr und der Si­cher­heits­di­rek­tion kor­rekt, nach­voll­zieh­bar und be­grün­det war.

Die An­schaf­fung der Gov­Ware hat im Som­mer und Herbst 2015 für hef­tige und kon­tro­verse Dis­kus­sio­nen ge­sorgt. Die Ge­schäftsprü­fungs­kom­mis­sion hat unter Bei­zug von zwei Mit­glie­dern der Jus­tiz­kom­mis­sion den Vor­gang ein­ge­hend un­ter­sucht. Sie hat fest­ge­stellt, dass die An­schaf­fung der Gov­Ware kor­rekt statt­ge­fun­den hat. Sie er­folgte auf An­trag der Staats­an­walt­schaft und mit Gut­heis­sung des Zwangs­mass­nah­men­ge­richts des Ober­ge­richts gemäss dem dafür vor­ge­se­he­nen Ab­lauf. Der Eva­lua­ti­ons­pro­zess für die Aus­wahl der Her­stel­ler­firma wurde als nach­voll­zieh­bar be­ur­teilt.

Ent­ge­gen des in der Öf­fent­lich­keit zum Teil ent­stan­de­nen Ein­drucks, wo­nach Re­gie­rungs­rat Mario Fehr al­leine über den Kauf der Gov­Ware ent­schie­den habe, kann fest­ge­hal­ten wer­den, dass dies­be­züg­lich eine enge Zu­sam­men­ar­beit von Jus­tiz, Ge­richt und Po­li­zei statt­ge­fun­den hat. Mario Fehr und die Si­cher­heits­di­rek­tion nah­men weit­ge­hend die Rolle der Aus­führen­den ein. Die GPK hat auch fest­ge­stellt, dass der Si­cher­heits­di­rek­tor auf­grund des An­trags der Staats­an­walt­schaft und der Ge­neh­mi­gung durch das Ober­ge­richt die Be­schaf­fung der Gov­Ware kaum ohne Pflicht­ver­let­zung hätte ver­wei­gern kön­nen.

Die SP hat die Un­ter­su­chung durch die GPK von An­fang an un­ter­stützt und nimmt deren Fazit mit Zu­frie­den­heit zur Kennt­nis. Kor­rek­tes Han­deln ist eine der zen­trals­ten Vor­aus­set­zun­gen für das Ver­trauen der Be­völ­ke­rung in den Staat.

Die Fra­ge, ob für den Kauf und den Ein­satz von Gov­Ware die vor­han­de­nen ge­setz­li­chen Grund­la­gen aus­rei­chend sind, war, ist und bleibt um­strit­ten. Diese Frage kann die Un­ter­su­chung der GPK nicht be­ant­wor­ten. Dazu braucht es eine Klärung wie sie mit der Über­ar­bei­tung des BÜPF be­vor­steht.

Für den Fall eines Ein­sat­zes von Gov­Ware durch den Staat for­dert die SP die Prü­fung der Fra­ge, ob diese Soft­ware nicht auch durch den Staat pro­du­ziert wer­den muss. Nur so kann die Ab­hän­gig­keit von (zwei­fel­haf­ten) pri­va­ten Her­stel­lern und das Ein­ge­hen von Si­cher­heits­ri­si­ken ver­mie­den wer­den.

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