Grünes Licht für das neue Taxigesetz

Mit dem neuen Taxigesetz wird das Taxiwesen neu kantonal reguliert. Das neue Gesetz trägt dabei den veränderten Rahmenbedingungen im Taxiwesen Rechnung.

Die SP begrüsst es, dass eine Mehrheit der Kommission Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrates (WAK) auf die veränderten Rahmenbedingungen im Taxiwesen eingeht und entsprechende Regulierungen vornimmt. Neue Marktteilnehmer haben in den letzten Jahren das Taxiwesen aufgemischt und in ihren Augen vorhandene Gesetzeslücken ausgenützt.

Die Registrierungspflicht für Limousinendienste ist ein erster Schritt, damit gleich lange Spiesse für herkömmliche Taxianbieter und Limousinendienste bestehen. Damit wird beispielsweise die Arbeit der Kontrollorgane erleichtert, um Verstösse bei Verletzung der Arbeits- und Ruhezeit zu ahnden, was der Gesundheit der Fahrerinnen und Fahrer, aber auch der Sicherheit der Taxikunden dient.

SP fordert Sitzpflicht in der Schweiz für Vermittlungsdienste

Für die gleichlangen Spiesse aller Anbieter und den Schutz der Fahrerinnen und Fahrer geht die SP  noch einen Schritt weiter, indem sie mit einem Minderheitsantrag eine Sitzpflicht in der Schweiz für Anbieter von Vermittlungsdiensten fordert, um bei Unregelmässigkeiten einen einfacheren Zugriff auf international vernetzte digitale Anbieter zu haben.

Die ursprüngliche Motion des Kantonsrates für ein kantonales Taxigesetz wurde von der SP mitunterzeichnet, weil sie einen Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene sieht. Die bestehenden Erlasse auf Gemeindeebene sind angesichts der fliessenden Gemeindegrenzen überholt. Die SP begrüsst deshalb auch die Kantonalisierung des Taxiausweises mit den damit verbundenen einheitlichen Voraussetzungen zur Erlangung des Taxiausweises. Die Gemeinden sollen jedoch weiterhin über die Vergabe von Standplätzen und über die Benützung von Fussgängerzonen und Busspuren entscheiden können.

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