Anpassung der IPV für Familien mit Kindern: Ein wichtiger erster Schritt – nun muss auch der zweite folgen!

Die Ausweitung der Prämienverbilligungen ist ein wichtiger erster Schritt. Nun müssen Kantons- und Regierungsrat dafür sorgen, dass auch die nötigen Mittel dafür bereitgestellt werden - so wie die SP das in ihrem dringlichen Postulat fordert.

Als Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil gegen den Kanton Luzern erhöht der Regierungsrat die Einkommensgrenze für die Berechtigung zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen (IPV). Ab 2020 haben Familien bis zu einem Einkommen von 62’900 Franken (bisher 53’800 Franken) Anspruch auf Prämienverbilligungen. Damit zeigt der Druck der SP Wirkung und entlastet die Familien von 44’000 Kindern im Kanton Zürich bei den Krankenkassenprämien.

Mit der Ausweitung der Anspruchsberechtigung ist jedoch nur der erste Schritt getan. Nun müssen Kantons- und Regierungsrat auch die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, damit die Anpassung der Prämienverbilligungen für Familien mit Kindern nicht auf Kosten anderer Bezugsgruppen wie Einzelpersonen, jungen Erwachsenen in Ausbildung oder Paaren ohne Kinder geschieht – so wie das SP-Kantonsrätin Esther Straub in einem dringlichen Postulat fordert.

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