Alter Wein in altem Schlauch

Ein­mal mehr hat die Zür­cher Fi­nanz­di­rek­tion heute ihren all­jähr­li­chen Steu­er­be­las­tungs­mo­ni­tor prä­sen­tiert. Es ist alter Wein in einem alten Schlauch. Der Mo­ni­tor greift zu kurz und sug­ge­riert, dass ein­zig und al­lein die Steu­er­be­las­tung für einen Stand­ortent­scheid von Pri­va­ten oder Un­ter­neh­men aus­schlag­ge­bend sei. Aber diese Wahl wird nicht mit dem Ta­schen­rech­ner ge­trof­fen.

Dank sei­ner Stär­ken in vie­len an­de­ren Be­rei­chen be­steht für den Kan­ton Zürich bei den Steu­ern kein An­pas­sungs­be­darf nach un­ten.
Jahr für Jahr prä­sen­tiert die Zür­cher Fi­nanz­di­rek­tion einen Steu­er­be­las­tungs­mo­ni­tor. Jahr für Jahr zeigt die­ser das glei­che: Der Kan­ton Zürich steht bei den natür­li­chen Per­so­nen be­züg­lich Steu­ern gut bis sehr gut da, be­züg­lich der Un­ter­neh­mens­steu­ern im hin­te­ren Mit­tel­feld. Jahr für Jahr mah­nen des­halb bür­ger­li­che Par­teien Steu­er­sen­kun­gen für Un­ter­neh­men an, nun auch noch be­feu­ert durch die be­vor­ste­hende Dis­kus­sio­nen um die Un­ter­neh­mens­steu­er­re­form III. Noch immer ist aber der Steu­er­be­las­tungs­mo­ni­tor ein un­taug­li­ches Mit­tel für die po­li­ti­sche Mei­nungs­bil­dung, umso mehr als bei der Be­steue­rung für ju­ris­ti­sche Per­so­nen nur die Be­las­tung in den Kan­tons­haup­tor­ten er­ho­ben wird – als ob sich die Stadt Zürich mit Alt­dorf oder Ap­pen­zell ver­glei­chen lies­se.

Be­kannt­lich wird die Stand­ort­wahl nicht mit dem Ta­schen­rech­ner ge­trof­fen. Die Steu­er­be­las­tung ist nur einer von vie­len Fak­to­ren. An­de­re, wie die Ver­füg­bar­keit von gut aus­ge­bil­de­ten Ar­beits­kräf­ten, eine gute Ver­kehrs­in­fra­struk­tur oder ein at­trak­ti­ves Kul­tu­r­an­ge­bot sind viel ent­schei­den­der. Was es also statt eines Steu­er­be­las­tungs­mo­ni­tor bräuch­te, wäre viel­mehr ein «Stand­ort­qua­litäts­mo­ni­tor». So wie ihn die Schwei­zer Gross­bank Cre­dit Suisse er­hebt. Und da zeigt sich: 2015 stand der Kan­ton Zürich hin­ter dem Kan­ton Zug auf Platz 2 des in­ter­kan­to­na­len Stand­ort­wett­be­werbs – mit gros­sem Ab­stand auf die wei­te­ren Plät­ze.

Dass eine Be­trach­tung al­leine auf die Steu­er­be­las­tung be­zo­gen nicht viel Sinn er­gibt, räumt im üb­ri­gen Jahr für Jahr auch der Steu­er­be­las­tungs­mo­ni­tor sel­ber ein, wenn er je­weils festhält: «Engt man die Dis­kus­sion ein und kon­zen­triert sich rein auf die Wett­be­werbs­fähig­keit durch eine tiefe Steu­er­be­las­tung, be­steht die Ge­fahr, trotz tiefer Steu­er­be­las­tung auf Grund an­de­rer Fak­to­ren an At­trak­ti­vität zu ver­lie­ren. Ge­rade der Kan­ton Zürich mit sei­ner her­vor­ra­gen­den Po­si­tio­nie­rung bei vie­len die­ser Fak­to­ren sollte und muss sich nicht auf die Steu­er­be­las­tung al­lein ver­las­sen.»

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