Wohnungsknappheit trifft die Menschen existentiell

An der Sitzung vom Montag hat der Kantonsrat den Gegenvorschlag zu unserer Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» beraten. Mit einem knappen Ja ist die Mehrheit im Rat auf den Vorschlag eingetreten. Damit hat die Ratsmehrheit gezeigt, dass sie die Probleme auf dem Zürcher Wohnungsmarkt ernst nimmt. Der Erfolg des Gegenvorschlags wird sich aber noch zeigen. In einer zweiten Lesung in den kommenden Wochen wird der Rat in einer Schlussabstimmung darüber entscheiden.

Dass die in den letzten Jahren überproportional gestiegenen Wohnungsmieten für grosse Teile der Bevölkerung ein Problem darstellen, bestreitet niemand ernsthaft. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Wohnungsknappheit trifft daher die Menschen existenziell. Werden die Wohnungen teurer, trifft dies zuerst diejenigen mit bescheidenerem Einkommen. Sehr oft sind das ältere Menschen,

Alleinerziehende oder auch Junge Erwachsene mit schlechter Ausbildung. Hat es in den Gemeinden genügend bezahlbaren Wohnraum, so geraten weniger Menschen in eine existenzielle Notlage und damit haben Kanton und Gemeinden tiefere Auslagen für Sozialhilfe und – Betreuung. Die Steuerzahlenden werden entlastet und den Menschen bleibt mehr zum Leben.

Einige Gemeinden, insbesondere am Zürichsee, haben das Problem erkannt und versuchen Gegensteuer zu geben indem sie Land aus Gemeindebesitz an Baugenossenschaften abgetreten, wie beispielsweise Küsnacht. Viele Gemeinden haben jedoch keine oder nur marginale Landreserven, oder sie verkauften Land aus kurzsichtigen Finanzüberlegungen an private Investoren.

Mit dem Gegenvorschlag zu unserer Initiative bietet sich die Chance, das Problem des unausgewogenen Wohnungsangebotes zu korrigieren. Der Zeitpunkt dazu ist günstig, denn viele Gemeinden sind daran ihre Bau- und Zonenordnungen an die neuen raumplanerischen Gegebenheiten anzupassen. Innere Verdichtung ist angesagt, da Neueinzonungen praktisch nicht mehr möglich sind. Mit dem Gegenvorschlag erhalten die Gemeinden nun ein Instrument das ihnen erlaubt bei Zonenänderungen oder beim Festlegen von Gestaltungsplänen, die zu einer erhöhten Ausnützung führen, einen Mindestanteil für preisgünstigen Wohnraum festzulegen. Den Nutzungszonen können also Zonen für preisgünstigen Wohnungsbau überlagert werden, so wie dies z.B. die Stadt Zug schon seit einigen Jahren praktiziert.

Der Gegenvorschlag hat das Potential, zu spürbaren Kostenersparnissen für Kanton und Gemeinden zu führen. Er macht den Gemeinden keine Vorschriften, sondern gibt ihnen ein Instrument in die Hand freiwillig Zonen bzw. Teilgebiete für bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Wenn der Gegenvorschlag in der zweiten Lesung eine Mehrheit erhält, wird das Initiativkomitee die Initiative zurückziehen. Falls der Vorschlag aber scheitert, wird die SP mit der ursprünglichen Initiative in die Volksabstimmung gehen und einen engagierten Abstimmungskampf – mit guten Chancen auf Erfolg – führen.

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