Wohnen muss bezahlbar sein

Wohnen muss bezahlbar sein. Dieser Aussage können wohl die Meisten zustimmen. Leider ist das für Personen mit kleinen bis mittleren Einkommen heutzutage kaum der Fall. Der Grund dafür ist einerseits die Attraktivitätssteigerung des Kantons Zürich, welche zu einer wachsenden Bevölkerung führt.

Der Hauptgrund ist aber die Tatsache, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut ist. So können diejenigen, die Boden und Immobilien besitzen, bei steigender Nachfrage immer höhere Gewinne abschöpfen – auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Da gleichzeitig die Hypothekarzinsen, welche den grössten Teil der Kosten ausmachen, auf einem historischen Tief angelangt sind, schöpfen Immobilienunternehmen enorme Gewinne ab.

Die Folge ist: Der Wohnungsmarkt funktioniert nicht mehr. Viele Personen, darunter ältere Menschen, insbesondere aber auch junge Familien, sind gezwungen, in viel zu teueren Wohnungen zu leben oder weg zu ziehen.

Seit 1980 sind die Mieten im Kanton Zürich um gut 100% angestiegen, während die allgemeine Teuerung in dieser Zeitspanne lediglich 50% beträgt. Allein im letzten Jahr sind die Mieten um 4% angestiegen. Das führt dazu, dass ein immer grösserer Teil des Einkommens für die Wohnungsmiete ausgegeben werden muss. Dadurch sinkt die Kaufkraft eines Grossteils der Bevölkerung. Das Fehlen bezahlbarer Wohnungen hat auch für den Kanton negative Auswirkungen: Dadurch, dass die Menschen keine bezahlbare Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsortes finden, werden Pendlerdistanzen grösser, die Kosten für die Infrastruktur wachsen und die Zersiedlung nimmt zu.

Die SP-Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» bietet den Gemeinden eine einfache Lösung: Sie können Zonen schaffen, in denen die Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete angeboten werden. Die Kostenmiete bedeutet, dass die Miete nach den anfallenden Kosten berechnet wird, dazu gehört auch eine angemessene Rendite. Damit sollen die Gemeinden ein Instrument erhalten, um für diejenigen Menschen, die es nötig haben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Es muss Verantwortung übernommen werden und die Augen dürfen vor diesem offensichtlichen Problem nicht verschlossen werden. Dass dem Rückweisungsantrag im Kantonsrat zugestimmt wurde, bietet Hand in der Kommission einen sinnvollen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

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