JA zum Schutz vor Hass!

Hass und Hetze enden oft in körperlicher Gewalt gegen lesbische, schwule und bisexuelle Menschen. Dieses Übel muss an der Wurzel bekämpft werden.


Öffentlicher Aufruf zu Hass oder Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Bisexuellen ist heute nicht strafbar. Wer zu Hass und Hetze gegen Minderheiten aufruft, ebnet den Weg für Gewalt. Hass und Gewalt sind jedoch keine Meinung, sie sind ein Verbrechen.

Beschimpfungen, Beleidigungen und körperliche Gewalt gegen schwule, lesbische oder bisexuelle Menschen kommen alltäglich vor. Die Gesellschaft, also wir alle, müssen eingreifen, bevor es soweit kommt.

Kein demokratischer Staat kann ein Interesse daran haben, dass öffentliche Aufrufe zu Hass und Diskriminierung straflos möglich sind. Ein moderner Rechtsstaat tritt der schlummernden Feindlichkeit gegen Homo- und Bisexuelle entschieden entgegen.

Ein überfälliger Schritt

Mit der Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm um das Merkmal der sexuellen Orientierung setzen wir ein Zeichen, dass öffentliche Aufrufe gegen queere Menschen nicht toleriert, sondern bestraft werden. Dieser Diskriminierungsschutz ist ein längst fälliger Schritt, gerade in Zeiten von zunehmender Hasskriminalität auf der Strasse und in den sozialen Medien.

Mit Ihrem JA zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm am 9. Februar setzen Sie ein klares Zeichen: Hass und Hetze gegen sexuelle Minderheiten haben in unserem Land keinen Platz.

Denn Gewalt beginnt mit Hass.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed